Videoüberwachung an der TH Wildau. Verschwendung von Steuergeldern.
Die Technische Hochschule Wildau meinte ihr Gelände großflächig mit einer Videoüberwachung ausstatten zu müssen und die dazugehörige Dienstvereinbarung mit dem Titel “Handhabung der Videotechnik” zu tarnen, so dass es möglichst keinem großen Kreis auffällt 🤫.
Ist uns aber aufgefallen 😄.
Unsere Recherchen ergaben, dass nach Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz alle Kameras nicht mehr genutzt werden und nun lediglich “Schutzwirkung” im Rahmen einer Attrappe erzeugen.
Wir gehen damit von einer Verschwendung von mehreren zehntausend Euro Steuergeldern aus.
🏛️ Amtliche Mitteilung
Am 07.09.2020 wurde eine amtliche Mitteilung veröffentlicht (BackupLink), über die “Handhabung der Videotechnik an der Technischen Hochschule Wildau”.
Es handelt sich um eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat der Hochschule zum Einsatz einer großflächigen Videoüberwachung auf dem Gelände der Hochschule.
Das folgende Bild (aus dem Anhang (BackupLink) der Dienstvereinbarung) zeigt die Positionen und den Erfassungsbereich der 21 Kameras:
Besonderes Augenmerk sei auf Kamera K07 und die Kameras K31/32 gelegt.
K07 leuchtet den stark frequentierten Ludwig-Witthöft-Platz direkt vor der Kantine und Bibliothek aus. Diesen Platz überqueren auch Personen, die rechts von der Bahn kommend Richtung Wildau nach links gehen. Häufig sehen wir dort auch Kindergruppen. Eine Person kann sich nur durch einen Umweg um das gesamte Gelände der Hochschule herum einer Aufzeichnung entziehen. Das verlängert den Weg geschätzt um 10 Minuten.
K31/32 befinden sich als einzige Kameras innerhalb eines Gebäudes (hier die Kantine), obwohl die Dienstvereinbarung in §4 angibt, dass nur Außengelände überwacht werden sollen. Die Kameras sind so positioniert, dass die Warteschlange der Hungrigen genau beobachtet werden kann.
Update 01.10.22: Das Bild zeigt nun auch die Wege (hellblau) halbwegs genau. Das Originalbild der Hochschule ist leider nicht ganz maßstabsgetreu. Der kleine Rote Punkt nahe des Bahnhofes bei Haus 10 (Kantine/Bibliothek) zeigt die Position des Warnschildes vor einer Videoüberwachung. Soweit wir den Ausleuchtungswinkel der Kamera K06 einschätzen, reicht diese Position des Schildes nicht aus, um vor dem Lesen und kognitiven Erfassen der Information nicht bereits erfasst worden zu sein. Das Warnschild müsste weit prominenter bereits innerhalb des Treppenbereiches oder Tunnels des Bahnüberganges aufgestellt werden.
Update 19.11.22: Uns fiel auf, dass wir auf dem Gelände keine Warnschilder mehr finden können. Es scheint diese wurden entfernt. Die vorgeblich deaktivierten Kameras sind jedoch weiterhin deutlich sichtbar. Das führt vermutlich zu der (völlig unnötigen) Situation, dass nun erst recht Beschwerden bei der LDA Brandenburg auftreten könnten, da von außen für keine Person erkennbar sein dürfte, ob die Kameras aktiviert sind oder nicht.
Update 01.01.2023: Inzwischen wurde die Dienstvereinbarung mit dem Personalrat über die Videoüberwachung “offiziell” aufgehoben. Zumindest Personen, die regelmäßig in die Amtlichen Mitteilungen schauen, dürften darüber informiert sein. Die amtliche Mitteilung 36/2022 (Backuplink) wurde am 05.12.2022 online gestellt. Die Gründe wurden den Mitgliedern der Hochschule unseres Wissens nicht mitgeteilt. Die Kameras sind weiterhin nicht demontiert.
Update 28.01.2023: Statt einer Demontage hat die Hochschule nun die Kameras verklebt. Es ist für uns gut erkennbar, dass diese nun keine Daten mehr aufzeichnen können.
Wir vermuten, dass die Hochschule die Kameras deswegen nicht demontierte, weil sie darauf hofft, diese künftig erneut in Betrieb zu nehmen. Die Gründe für die Verklebung wurden den Mitgliedern der Hochschule unseres Wissens nicht mitgeteilt.
Jede Person die sich nun auf dem Gelände der Hochschule umschaut wird zwangsläufig zum Schluss kommen, dass hier Kameras angebracht wurden, die nachträglich sichtbar deaktiviert werden mussten.
🤨 Wovor hat die Hochschule Angst?
Als Gründe der Notwendigkeit eine solche Überwachung einzusetzen, wurde in der Dienstvereinbarung lediglich der recht unkonkret formulierte Punkt “Schutz der landeseigenen Gebäude und der Liegenschaften” genannt.
Weitere Anhaltspunkte für Gründe können wir der Dienstvereinbarung nicht entnehmen. Ein Grund für uns genauer nachzufragen. Das Ergebnis unserer AIG Anfrage und unseres Faktenchecks ist entlarvend für die Hochschule.
Die Hochschule verweigerte uns (wie auch in anderen Anfragen) vorerst die Auskunft aus “Gründen der Sicherheit”. Erst nach Vermittlung mithilfe der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg (kurz LDA) gelang uns eine Auskunft.
Den Unterlagen konnten wir die folgenden weiteren Gründe entnehmen:
- Schutz des Eigentums der TH Wildau vor
- Diebstahl
- Vandalismus
- anderen Straftaten
- Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der sich auf dem Hochschulgelände aufhaltenden Personen
- zur Verbesserung der Strafverfolgung
- Präventiv-forenische Sicherheitsüberwachung der Hochschulliegenschaften
Der Faktencheck bei der Polizei Brandenburg ergab, dass auf dem Gelände der Hochschule nicht mehr oder weniger Straftaten erfolgen, als im weiteren Umfeld von Wildau. Das Hochschulgelände ist also kein Kriminalitätsschwerpunkt, auch wenn dort durchaus, wie überall auch, Straftaten vorkommen.
⚖️ Beschwerde bei der LDA
Uns ist mindestens eine Beschwerde bei der LDA bekannt, die sich gegen die umfängliche Videoüberwachung wendet. Die LDA benötigte für die Klärung dieser Frage fast ein Jahr und schloss das aufsichtsrechtliche Verfahren wie folgt ab:
(vollständiges Schreiben)
Offensichtlich waren alle Annahmen der Hochschule, warum eine solche Überwachungsanlage installiert werden sollte, nicht ausreichend.
Wir wollen dem Wunsch der LDA, die Information geheim zu halten, dass die Kameras nicht mehr aufzeichnen nicht entsprechen. Wir sind in der Tat etwas irritiert, dass sich die LDA überhaupt dazu äußert. Unseres Wissens gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass jemand geheimhalten darf, ob es sich bei einer Videokamera für den öffentlichen Raum um eine Attrappe/ein deaktiviertes Gerät handelt oder nicht.
🚩 Weitere Unstimmigkeiten
Bei genauerem Studium der Unterlagen fallen weitere Unstimmigkeiten auf.
Im Verfahrensverzeichnis wird eine Speicherdauer von 30 Tagen angegeben, in der Dienstvereinbarung von 10 Tagen. Es bleibt unklar, wie lange nun wirklich gespeichert wurde.
Unklar bleibt uns ebenso, warum die Überwachungsanlage nur “anonyme Bilddaten” erheben sollte, wie es in der Verarbeitungstätigkeit beschrieben steht. Auch wenn Kameras von einer Vogelperspektive aus vielleicht nur den oberen Kopfbereich erfassen, ist doch durch andere leicht erkenntliche Merkmale eine Person genau zu identifizieren. Wir vermuten ein fachliches Problem bei der Einschätzung seitens der Hochschule, was personenbezogene Daten überhaupt sind.
Schaut man sich das Datum der Dienstvereinbarung 07.09.2020, das Datum der Anlage 30.07.2019 und das Datum der Ausarbeitung der Verarbeitungstätigkeit 08.03.2019 an, gewinnt man den Eindruck, dass die Überwachungsanlage weit früher in Betrieb war, nämlich mehr als ein Jahr vor der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung und vor der Unterrichtung der Studierenden und Angestellten.
⚖️ Sachstand Kameraattrappen
Da deaktivierte Kameras keine Daten aufzeichnen, erheben sie auch keine personenbezogenen Daten. Aus Sicht des Datenschutzes besteht somit keine Möglichkeit des Abbaus der Kameras.
Es besteht nun noch eine Unterlassungsmöglichkeit auf Basis des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Immerhin ist es hier ja so, dass jederzeit die Kameras wieder aktiviert werden können. Es handelt sich ja formal um technisch funktionstüchtige Kameras. Die aktuelle Rechtslage hinsichtlich von Kamerattrappen ist hier zusammengefasst.
💁🏽 Kompetenzen im Personalrat?
Die Einführung einer Videoüberwachung bedarf auch der Mitbestimmung des Personalrates. Es wundert uns, dass auch dieser der Überwachung zugestimmt hat. Er scheint also die Missbrauchsgefahr, die von rechtswidrig genutzten Überwachungsaufzeichnungen ausgeht anders zu bewerten. Auch hier können wir uns gut vorstellen, dass fehlendes Verständnis darüber, was personenbezogene Daten überhaupt sind eine Rolle gespielt haben könnte. Aber dann wäre es spätestens jetzt an der Zeit nicht den Angaben der Hochschulleitung Glauben zu schenken, sondern die Interessen der Angestellten voran zu stellen und sich selbst schlau zu machen. Alternativ vom Amt zurückzutreten.
🏁 Fazit
Bei dieser Hochschule bleibt es dabei, dass wir uns fragen, wo die unabhängigen Kontrollgremien sind und wie diese ihre Arbeit verrichten.
Zum Schutz der Studierenden, Angestellten und Steuerzahlenden.
Update Historie
01.10.22: Bild und Text bezüglich Position der Kameras und Hinweisschilder konkretisiert.
19.11.22: Hinweis über demontierte Warnschilder hinzugefügt.
01.01.23: Hinweis über Aufhebung der Dienstvereinbarung hinzugefügt.
28.01.23: Hinweis über nun verklebte Kameras hinzugefügt.