Als eine der Kernbegründungen für die Notwendigkeit der Einführung einer digitalen Kontaktnachverfolgung geben die TH Wildau und die BTU Cottbus auf Ihren Webseiten an, innerhalb von 24 Stunden (auf Anfrage des Gesundheitsamtes) Daten liefern zu müssen.
Spoiler: Eine solche verpflichtende Frist gibt es nicht. 😮
2022-01-21 (Veröffentlichung)
https://TransparenteHochschule.de/posts/24stundenfrist/
Marcel Langner