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Schlagwort: 2024

Brandenburgische Hochschulen und ihr Umgang mit dem Hinweisgeberschutz.

Brandenburgische Hochschulen sind, wie viele andere Organisationen auch, verpflichtet die Vorgaben des Hinweisgeberschutzes umzusetzen.
Das Gesetz trat im Juli 2023 in Kraft und die brandenburgischen Hochschulen hatten Zeit bis Ende 2023 die geforderten Vorgaben umzusetzen.
Dazu zählt im Besonderen die Einrichtung einer internen Meldestelle.
Dieser Artikel stellt den Sachstand nach in Kraft treten des Gesetzes zum Schutz der Angestellten an brandenburgischen Hochschulen dar.

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