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Kommunikative Verantwortung von Organisationen. Die Familientragöde von Senzig.

Ende 2021 ereignete sich im Ortsteil Senzig von Königs Wusterhausen eine Familientragödie. Ein Familienvater tötet seine Ehefrau, die drei Kinder und sich selbst.
Soweit wir die öffentlich verfügbaren Quellen verstehen, war Auslöser dieser Tat ein Schreiben der Technischen Hochschule Wildau an die Ehefrau des Täters. Diese war dort angestellt. Es sei ein gefälschtes Impfzertifikat aufgefallen und die Frau wurde um eine Stellungnahme mit Fristsetzung gebeten. Wir versuchen im Folgenden zu ergründen, was in dem Schreiben stand, welches diese Tragödie ausgelöst hat.

🚓🪦

⁉️ Warum dieser Artikel?

Corona hat auch gezeigt, wie leicht Menschen sich durch Quellen, die ganz andere Ziele haben als den Tatsachen entsprechende Aufklärung, beeinflussen lassen. So wurden gerade in vielen Internetquellen Informationen verbreitet, die nicht den Tatsachen entsprachen.
Leider fehlt einigen Menschen die Kompetenz, kritisch damit umzugehen. Selbst wenn man der jeweils aktuellen Regierung kritisch gegenübersteht, sollte man doch die gleiche Skepsis gegen jede andere Behauptung aus einer anderen Quelle an den Tag legen. Der Feind meines Feindes ist nicht immer mein Freund. Auch dieser hat seine ganz eigene Agenda.

Wir kennen die Technische Hochschule Wildau. Wir wissen, wie deren Habitus gegenüber jenen ist, die nicht so funktionieren, wie die Hochschule sich das vorstellt. Wir wollen daher genauer erforschen, was in dem Schreiben stand und wie dieses formuliert wurde.

Dieser Artikel kann auch als Teil der Coronaaufarbeitung aufgefasst werden. Was können wir in der nächsten Krise anders machen, um Menschenleben zu retten? Wie schreiben wir Personen an, von denen wir zumindest ahnen können, dass diese eventuell schon abgedriftet sind?
In dem folgend dargestellten Fall gehen wir davon aus, dass mit einem anders formulierten Schreiben (oder gar keinem Schreiben) die Familie noch leben könnte. Ganz unabhängig davon, ob das Schreiben rechtlich nicht zu beanstanden war.

Haben Sie dunkle Gedanken? Wenn es Ihnen nicht gut geht oder Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen Sie sich melden können.
Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind 0800/1110111 und 0800/1110222.

🧾 Schuld und Verantwortung Teil 1

Die Schuld ist alleinig beim Familienvater zu verorten! Er hat die Tat begangen. Er ist rechtlich und moralisch schuldig.
Von diesem Schuldbegriff ist jedoch der Begriff der Verantwortung zu unterscheiden. Verantwortung für etwas entsteht durch unsere Handlungen oder das bewusste Unterlassen dieser. Diese Verantwortung entsteht im Moment der Handlung. Verantwortung endet auch nicht, wenn sie meinen Autonomiebereich verlässt. Ich trage auch Verantwortung für Handlungen anderer, sofern ich bewusst Bedingungen schaffe, die diese Handlungen auslösen oder es absehbar ist, dass die Handlungen anderer Folge meiner eigenen Handlungen sein werden.
Die Hochschule trägt Verantwortung für das Schreiben, welches sie verfasst hat. Für die Struktur und die Art und Weise, wie dieses formuliert wurde.

⌚ Zeitliche Einordnung

Ende November 2021 galten in Brandenburg nacheinander verschiedene Versionen der Eindämmungsverordnung. Diese wurden stets alle paar Wochen aktualisiert, um sich der laufenden Entwicklung anpassen zu können. Zu diesem Zeitpunkt war der Großteil (60 Millionen Menschen) in Deutschland bereits einmal geimpft.
Eine der Änderungen vom 11. November 2021 betraf auch den Umgang mit den Selbsttests. Dort wurde festgelegt, dass ein selbst durchgeführter Corona Test nicht mehr ausreichend für die 3G (Geimpft,Genesen,Getestet) Regelungen ist. Stattdessen musste ein offizielles Testzertifikat aus Testschnellzentren vorgelegt werden. Mit der Verordnung vom 23. November 2021 (veröffentlicht bei der Hochschule am 25.) waren diese offiziellen Testzertifikate nur noch 24 Stunden (für Antigen) oder 48 Stunden (für PCR) lang gültig.
Das machte den Tagesablauf für jene, die nicht geimpft oder genesen waren, sicherlich komplizierter.

Wir können nur vermuten, dass dies ein Grund dafür war, dass sich die damals Angestellte der Technischen Hochschule Wildau von ihrem Ehemann ein gefälschtes Impfzertifikat ausstellen ließ. Diese Fälschung ist an der Hochschule jedoch aufgefallen. Zu diesem Zeitpunkt war die Angestellte nicht direkt vor Ort an der Hochschule, sondern zu Hause. Warum ist unklar. Einige Quellen berichten von einer Quarantäneanordnung. Wir glauben jedoch, die Angestellte hat schlicht die Homeoffice-Regelungen der Hochschule in Anspruch genommen. Da sie im Verwaltungsbereich tätig war, konnte sie sicherlich viele ihrer Arbeiten von zu Hause erledigen.
Die Hochschule verfasste ein Schreiben an ihre Angestellte mit der Bitte um Stellungnahme zum Vorwurf der Fälschung.

Wir vermuten die Zustellung des Schreibens um Montag den 29. November 2021 herum. Übliche Fristen in einem solchen Fall betragen ein oder zwei Wochen. Dann wäre spätestens am 13. November 2021 mit einer Antwort zu rechnen gewesen. Die Tat wurde am 4. November 2021 samstagnachmittags gemeldet und vermutlich bereits in der Nacht von Donnerstag auf Freitag verübt.
Laut RBB soll in der auf die Tat folgenden Woche eine Frist angestanden haben. Die ersten Quellen, die darüber berichten, finden wir ab 5. November 2021.

📰 Quellenkritik

Es erscheint uns, dass hier viel voneinander abgeschrieben wird. Eine häufig verwendete Primärquelle scheint der RBB zu sein, was wegen der örtlichen Nähe Sinn ergibt.
An dessen Berichterstattung hat der Journalist Martin Lejeune bereits Kritik geäußert.

Für uns besonders ist die angebliche Aussage, des untersuchenden Oberstaatsanwalts Herr Gernot Bantleon. Dieser soll gesagt haben:
“Er schrieb, der Arbeitgeber wollte der Impfpassfälschung mit aller Strenge nachgehen.”

Herr Lejeune gibt an, Herr Bantelon bestreitet dies so gesagt zu haben. Leider konnten wir von der Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme hinsichtlich dieser Aussage oder deren Verneinung bekommen. Wir können also nicht sagen, ob dies so gesagt oder gemeint wurde oder nicht. Wir wissen auch nicht, ob Herr Bantelon das nur nicht gesagt haben will, es jedoch trotzdem Sinngleich in dem Schreiben vorkommt.
Der Tagesspiegel formuliert es etwas anders:
"…war offenbar von der Angst getrieben, der Staat würde ihn als Impfgegner mit härtesten Mitteln verfolgen."

Grund genug für uns, die wir den Habitus der Hochschule bei solchen Konflikten aus eigener Erfahrung kennen, das Schreiben per Anfrage nach dem brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) anzufragen.

🙋 Die AIG Anfrage

Wir fragten die Hochschule also am 27. Dezember 2021:
“Laut Medienberichten verschickten Sie mind. ein Schreiben an Ihre Mitarbeiterin der Familie R., welches meiner Lesart der kausalen Zusammenhänge nach Auslöser für den Tod der Familie R. war. Ich bitte um das Schreiben (vermutlich ein Brief), welches in den Medien erwähnt wird. Es ging darin wohl um eine Aufforderung zur Stellungnahme auf verschiedene Fragen mit Fristsetzung. Sollte es weitere Schreiben Ihrerseits an die Familie R. geben, welche den Verdacht möglicher Impfpassfälschungen betreffen, bitte ich auch um Übermittlung dieser.”

Es geht einige Male hin und her und letztlich wird die Anfrage mit folgenden Kernpunkten abgelehnt:

  • Das Schreiben beinhaltet personenbezogene Daten, von betroffenen Personen (die keine Amtsträger sind), die der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben (also noch leben). Das Schreiben kann dahingehend nicht geschwärzt werden, da: “Aus dem Gesamtkontext des von Ihrem Antrag erfassten Schreibens wäre es auch im Falle einer Schwärzung der enthaltenen personenbezogenen Daten ohne Weiteres möglich, die übermittelten Informationen den betroffenen Personen zuzuordnen. Dies gilt erst recht für ehemalige Mitarbeiter der TH Wildau.” (Wie bereits erwähnt: Wir kennen diese Hochschule wirklich. 😏)
  • Man führt dann noch den postmortalen Persönlichkeitsschutz an: “Konkret steht zu befürchten, dass, sofern das streitgegenständliche Schreiben an die Öffentlichkeit geriete, der Achtungsanspruch der Erblasserin negativ tangiert würde.”

Es wird am 19. September 2022 Klage erhoben.

⚖️ Die Klage

Nach Klageerhebung ging das Verfahren mit Urteil am 29. Januar 2025 zu Ende und ist inzwischen rechtskräftig.

Die zentralen Argumente beider Seiten:

  • Personenbezogene Daten der betroffenen Personen, die im Schreiben vorkommen sollen
    Hochschule: Die betroffenen Personen haben einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Ausnahmen sind nicht anwendbar. Als ehemalige Angestellte könnten wir trotz Schwärzung im Besonderen die Namen ermitteln.
    Wir: Namen schwärzen und Aussagen teilweise wären aus unserer Sicht ok. Wer sich so als Zeuge zur Verfügung stellt, muss auch damit rechnen, dass sein Name bekannt wird. Zeugenschutznotwendigkeit ist nicht erkennbar. Wir zweifeln daran, dass eine Deanonymisierung durch uns möglich ist, wenn gut anonymisiert wird und schlagen die LDA Brandenburg als Vermittlerin vor. Unser Interesse und das der Öffentlichkeit überwiegt.
  • Personenbezogene Daten der Verstorbenen
    Hochschule: Auch von der Verstorbenen befinden sich personenbezogene Daten in dem Schreiben.
    Wir: Datenschutzregelungen gelten nur für lebende Personen.
  • Postmortales Persönlichkeitsrecht
    Hochschule: Aussagen der betroffenen Personen und der Verstorbenen selbst über sich schädigen deren Ansehen.
    Wir: Wenn die Aussagen der betroffenen Personen den Tatsachen entsprechen, liegt keine Schädigung vor. Eigene Aussagen über sich selbst schädigen nie das eigene Ansehen.
  • Keine Schwärzung/Teilschwärzung möglich
    Hochschule: Es kann wegen der verdichteten Art des Schreibens nur alles komplett geschwärzt werden. Anonymisierung ist nur durch 100% Schwärzung möglich.
    Wir: Glauben wir nicht. Wir schlagen Einsicht durch das Gericht vor und bieten die LDA Brandenburg als Vermittlerin an.

🧑🏼‍⚖️ Das Kammer Urteil

Das Gericht weist die Klage am 29. Januar 2025 ab und zieht in seiner zentralen Begründung ein Kaninchen aus dem Hut. Es argumentiert also mit etwas, was es zuvor nicht zu erkennen gegeben hat. Überraschung.
Zentral ist der Schutz der Namen der in dem Schreiben vorkommenden Personen, jedoch nicht in der Art der Argumentation, wie es die Hochschule vorbrachte.
Dazu muss man wissen, dass die Hochschule dem Gericht Nachweise erbringt, dass die in dem Schreiben vorkommenden betroffenen Personen nicht damit einverstanden sind, dass ihre Namen und Aussagen veröffentlicht werden. Dabei muss die Hochschule die betroffenen Personen ja auch benennen.
Das Gericht sagt nun, da wir als klagende Partei Einsicht in diese Akten haben und dort eben genau diese Stellungnahmen einsehen können, können wir die Namen der Personen ermitteln. Dazu schreibt das Gericht:
“Danach sieht die Kammer im hiesigen Fall eine beachtliche Gefahr, dass dem Kläger trotz Schwärzung der Namen eine Identifizierung der Mitarbeiter der Beklagten bzw. eine Zuordnung der in dem Schreiben enthaltenen Informationen zu diesen Mitarbeitern möglich bliebe. Zwar sind die Ausführungen der Beklagten hierzu trotz Aufforderung des Gerichts, dies näher darzulegen, äußerst vage und pauschal geblieben. Dem von der Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgang, in welchen der Kläger gemäß § 100 VwGO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens Einsicht nehmen kann‚ lassen sich aber sowohl die Namen als auch die Funktionsbezeichnungen der betreffenden Hochschulmitarbeiter ohne weiteres entnehmen.”

Das Gericht selbst hat in das Schreiben der Hochschule an die verstorbene Angestellte keine Einsicht genommen. Wenn die Hochschule es dem Gericht gesandt hätte, hätten ja auch wir sonst nach § 100 VwGO Einsicht nehmen können. Das will die Hochschule mit allen Mitteln verhindern.

😞 Warum wir das doof finden, aber trotzdem nicht weitermachen

Das ist kein idealer rechtlicher Zustand. Wir erkennen eine Gesetzeslücke, die nun jede Behörde nutzen kann.
Sofern sich in einem Schreiben personenbezogene Daten befinden, für ein Schreiben, welches man nicht veröffentlichen will, behauptet man einfach, die lassen sich nicht schwärzen und lehnt erstmal ab.
Sollte der Gegenüber nun Klage erheben hat der schon verloren. Die Behörde sendet dem Gericht die Stellungnahme der betroffenen Person und man kann sich als Klagender den Deanonymisierungsvorwurf anhören.
Nach tieferer Rechtsberatung scheint auch das OVG so zu urteilen. Sofern wir hier das Verfahren weiterführen wollten, wäre also der Weg bis zum Verfassungsgericht notwendig. Wir gehen von 5+ Jahren Verhandlungsdauer aus. Bei der aktuellen Rechtslage sind die Erfolgschancen sehr unsicher.
Und letztlich hat die Hochschule leider mehrfach auch die Hinterbliebenen unnötigerweise! kontaktiert, um Ihren Argumenten (rechtlich unerheblich) Nachdruck zu verleihen. Damit hat sie weiteren Schmerz der Hinterbliebenen billigend in Kauf genommen. Würden wir nun den weiteren Klageweg beschreiten, gehen wir davon aus, dass die Hochschule nicht von diesen Kontakten ablassen wird. Auch wir würden dann mit in der Verantwortung stehen, weiteren Schmerz zu verursachen. Das wollen wir nicht.

🔀 Welche Ansätze für ähnliche Verfahren?

Was ist anderen zu raten, die eventuell ähnliche Fallkonstellationen haben?:

  • Versuch einer Klageeinreichung unter Verzicht auf Nutzung von § 100 VwGO. Idealerweise von Personen, die nicht bei der Behörde angestellt waren, damit auch dies kein Argument mehr sein kann.
  • HinSchG. Möglicherweise sind im Rahmen des Vorfalls Straftaten begangen worden, die eine Meldung nach HinSchG ermöglichen. Da wäre z.B. Zeugenbeeinflussung vorstellbar. Wir verweisen auf unsere anonymen Kontaktmöglichkeiten. Viele Zeitungen haben solche jedoch auch.
  • Warten zum Ersten. Nach dem Tod der in solchen Schreiben betroffenen Personen sollten alle Ansprüche im Datenschutz erloschen sein. Das dauert dann allerdings, da wir solchen betroffenen Personen natürlich ein langes und glückliches Leben wünschen.
  • Warten zum Zweiten. Gesetzesänderungen des AIG und der DSGVO, die ja anstehen, könnten eine rechtliche Änderung und eine Klage erfolgreicher ausgehen lassen.
  • Presserecht. Eventuell liefert das Presserecht mehr Einsichtmöglichkeiten.
  • Forschung. Auch die wissenschaftliche Forschung z.B. zur Verbesserung im Umgang mit Personalangelegenheiten könnte eventuell Einsicht erlangen.

💡 Was haben wir trotzdem Neues erfahren?

  • In dem Schreiben treten die betroffenen Personen als Hinweisgebende auf. Sie haben also etwas gehört oder gesehen. Diese Aussagen sind namentlich zugeordnet im Schreiben enthalten. Es gibt 3 hinweisgebende Personen.
  • Die 3 Hinweisgebenden waren teilweise Arbeitskollegen der Verstorbenen. Von mindestens einer dieser Hinweisgebenden sollen laut Einschätzung der Hochschule DSGVO Art. 9 Abs. 1 Daten in dem Schreiben vorliegen. Also weltanschauliche oder/und Gesundheitsdaten über die hinweisgebende Person selbst, die sie selbst über sich aussagt.
    Auch über die Verstorbene sollen Gesundheitsdaten und weltanschauliche und politische Auffassungen in dem Schreiben enthalten sein.
  • Keine der 3 hinweisgebenden Personen soll eine Amtsträgerschaft im Sinnes des AIG innehaben.
  • In dem Schreiben sollen Aussagen der Verstorbenen enthalten sein, die diese gegenüber einem Hinweisgebenden geäußert hat, die besonders sensible persönliche Umstände enthalten. So beschreibt es zumindest die Hochschule. Diese Aussagen sollen, sofern veröffentlicht, das Bild der Verstorbenen potenziell negativ verändern. Dabei handelt es sich nicht um eine Infektion mit Corona.
  • Der Kanzler der Hochschule zeichnete das Schreiben.

Was denken Sie wohl werte Lesende? Wie wird eine Person reagieren, von der man weiß, dass sie einen Impfpass gefälscht hat, wenn ein Schreiben so verfasst wird, dass diese Person so in die Ecke in gedrängt wird?
3 Zeugenaussagen mit teilweise sensiblen persönlich geäußerten Details, von denen man wollte, dass diese geheim bleiben. Dann das Ganze mit typisch behördlicher Fristsetzung, Rechtsfolgendarlegung (=implizite Drohung) und mit dem Wissen ja auch der Verstorbenen, welchen Habitus die Hochschule in solchen Dingen hat…
Jetzt wissen wir wie es aufgenommen wurde, leider, aber nachher hat man es immer vorher besser gewusst.

Aufgrund dieser neuen Informationen gehen wir davon aus, dass die Hochschule nicht direkt selbst den Impfnachweis als Fälschung erkannt hat. Das ist in der Tat auch recht schwer. Schauen Sie sich Ihren Impfpass an. So einen kleinen Aufkleber mit irgendeiner Unterschrift kann man recht leicht fälschen.
Wir vermuten, die Hochschule trat erst in Aktion, nachdem die Hinweisgebenden auf sie zukamen. Es bleibt im Dunklen, ob diese aussagten, dass dieser eine Impfnachweis gefälscht war, oder ob diese aussagten, dass ihnen selbst Fälschungen angeboten worden sein. Es berichten nämlich mehrere Quellen, der Täter hätte “im großen Stil” Fälschungen erstellt.

🧾 Schuld und Verantwortung Teil 2

Nochmal. Eine Schuld können wir bei der Hochschule nicht erkennen. Wohl jedoch eine Verantwortung.
Wir kennen den Inhalt des Schreibens der Hochschule nicht. Wir wissen nicht, wie dieses formuliert wurde. Wir kennen die konkreten Behauptungen der 3 Hinweisgebenden nicht und wie diese formuliert wurden. Wir wissen auch nicht, ob die 3 Hinweisgebenden ihre Aussagen vor dem Versand des Schreibens gegenlesen konnten oder ob diese vor dem Versand überhaupt wussten, dass diese im Schreiben namentlich erwähnt werden.
Damit fällt es schwer sicher festzustellen, wie weit die Verantwortung der Hochschule reicht. Wir wissen jedoch, dass der Hochschule zum fraglichen Zeitpunkt bekannt war, dass eine Impfpassfälschung vorlag. Sie hätte also wissen können, dass sie es hier mit jemandem zu tun hat, der sich nicht impfen lassen will und dies so sehr nicht möchte, dass man eine Fälschung durchführt. Zu einem Zeitpunkt Ende November 2021, zu welchem ein Großteil der Bevölkerung bereits das erste Mal geimpft wurde, also die virale Gefahrenlage erheblich abgenommen hat.

💪 Wie geht es besser, um Menschenleben zu retten?

Wir hatten kurz nach dem Urteil bei der zuständigen Aufsichtsbehörde dem MWFK nachgefragt, ob es hinsichtlich dieses Vorfalls eventuell Vorgaben gibt, wie diese Art von Schreiben künftig verfasst werden könnten. Ergebnis: Nein gibt es nicht. Es ist ein Einzelfall.
Liebes MWFK, wie viele solche Fälle brauchen Sie?

Unsere Vorschläge:

  • Vier Augen Prinzip: Schreiben dieser Art werden niemals nur von einer Person unterschrieben und damit verantwortet.
  • Schreiben dieser Art, die keine rechtliche Notwendigkeit einer Beantwortung erfordern, werden nicht geschrieben und stattdessen durch (auch Remote-) Gespräche mit Personalvertretung ersetzt.
  • Es werden keine Aussagen oder personenbezogene Daten von Dritten in solchen Schreiben verwendet.
  • Aussagen von Zeugen erfolgen erst in einem Gerichts- oder Vorverfahren, in direktem Kontakt oder wenn die beschuldigte Person explizit danach fragt.
  • Rechtsfolgen nicht bewiesener Tatsachen werden in Schreiben nicht ausgeführt.
  • Hinweis an alle potenziellen Hinweisgeber: Auf keinen Fall direkt Vorgesetzte informieren, sondern immer anonym über HinSchG.

Wir gehen davon aus, dass mit diesen Regelungen die Familie noch leben könnte und trotzdem allen anderen Rechtsvorschriften Genüge getan wird. Das Schreiben wäre nicht versandt worden und stattdessen durch ein Gespräch mit der Personalvertretung ersetzt worden. Diese hätte auch die wirren rechtlichen Annahmen auflösen können.
So wie wir die Hochschule einschätzen, wäre es dann hier nur zu einer Kündigung gekommen und einer Geldstrafe, da die Hochschule es sich nicht hätte nehmen lassen, dass auch anzuzeigen.

🏁 Fazit

In Schreiben der Hochschule im Rahmen des Gerichtsverfahrens sind Sätze wie dieser zu finden:
“Ohnehin macht der Kläger über seine Ausführungen mit Schriftsatz vom 23.10.2024 einmal mehr deutlich, was der eigentliche Treiber seines Handelns ist, wenn er erneut das Handeln von „Einzelpersonen der Hochschulverwaltung“ als „Auslöser“ einer durch einen dritten Täter verübten Bluttat einordnet. Diffamierungs- und Rachegelüste, die nicht nur dieses, sondern auch alle übrigen durch den Kläger gegen die Beklagte angestrengten Verfahren kennzeichnen, sind durch die Rechtsordnung nicht geschützt.”
Das zeigt uns leider, dass die Hochschule ihre eigene Verantwortung weiterhin ablehnt.
Das Schreiben der Hochschule ist der Auslöser dieser Tat gewesen. Das ist und bleibt Tatsache. Es ist von einer Einzelperson unterschrieben worden. Diese und auch die Hochschule trifft keine Schuld, jedoch sind sie verantwortlich.
Dieser ewig bleibenden Verantwortung wird die Hochschule nicht gerecht.

Aber sie kann das ändern. Werte Hochschule, machen Sie relevante Teile des Schreibens von selbst öffentlich. Nehmen Sie strukturelle und personelle Veränderungen vor.
Ach wir träumen wieder…

Abschließend möchten wir der LDA Brandenburg für ihre Unterstützung danken und DOMBERT Rechtsanwälte, die uns wertvolle Tipps gegeben haben.


Quellen

https://www.sueddeutsche.de/panorama/koenigs-wusterhausen-familie-tot-abschiedsbrief-querdenker-corona-1.5483133
https://www.fr.de/panorama/fuenf-tote-in-brandenburg-angst-vor-verhaftung-wegen-gefaelschten-impfpass-91164594.html
Tagesspiegel: https://archive.is/I50UE , https://archive.is/9Bl2t
RBB: https://archive.md/J3EUh, https://archive.md/JgRnD, https://archive.md/BulI7
https://www.maz-online.de/panorama/vierfacher-mord-in-brandenburg-gefaelschter-impfausweis-und-verbindung-zu-querdenkern-die-fakten-im-5EUTB7BRDFF4XAHTO7EDEVCMYQ.html
https://www.maz-online.de/panorama/psychologin-abschieds-briefe-entstehen-nicht-aus-einer-impuls-handlung-heraus-F7V34C75XZC53KI3LECE5XRIVE.html
https://www.welt.de/vermischtes/article235546486/Koenigs-Wusterhausen-Fuenf-Tote-in-Wohnhaus-Vater-soll-in-groesserem-Stil-Impfpaesse-gefaelscht-haben.html
BZ: https://archive.is/PZwA8
https://www.martinlejeune.de/deutschland/wie-in-wichtigen-punkten-falsch-berichtet-wird-uber-familienmord-in-senzig/
https://reitschuster.de/post/familie-erschossen-drama-wegen-gefaelschten-impfausweises/