Keine der staatlichen Hochschulen in Brandenburg informiert ihre Studierenden oder Mitarbeitenden darüber, wie mit dem Recht der Fertigung von Kopien von Prüfungsunterlagen umzugehen ist. Keine stellt Handreichungen o.ä. zur Verfügung.
Das führt dazu, dass solche Anfragen unberechtigterweise abgelehnt werden und Studierende ihre Rechte üblicherweise aufgrund des starken Abhängigkeitsverhältnisses nicht einklagen.
Teilweise finden sich sogar übergeordnetes Recht einschränkende Angaben in den Rahmenordnungen.
2024-04-15 (letzte Änderung)
2023-08-23 (Veröffentlichung)
https://TransparenteHochschule.de/posts/kopien_pruefungsunterlagen/
Marcel Langner