Die Technische Hochschule Wildau meinte ihr Gelände großflächig mit einer Videoüberwachung ausstatten zu müssen und die dazugehörige Dienstvereinbarung mit dem Titel “Handhabung der Videotechnik” zu tarnen, so dass es möglichst keinem großen Kreis auffällt 🤫.
Ist uns aber aufgefallen 😄.
Unsere Recherchen ergaben, dass nach Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz alle Kameras nicht mehr genutzt werden und nun lediglich “Schutzwirkung” im Rahmen einer Attrappe erzeugen.
Wir gehen damit von einer Verschwendung von mehreren zehntausend Euro Steuergeldern aus.
Schlagwort: 2022
Auch die Hochschule Düsseldorf wurde von uns befragt, ob sie andere WLAN Signale mithilfe von Deauth-/ Deassociationpaketen stört.
Sie übermittelte eine 52 Worte “lange” Antwort in 3 Sätzen und wollte dafür den Maximalsatz von 500€ haben. Also ca. 10€ pro Wort.
Wir (mithilfe von FdS) machten Gebrauch vom Rechtsstaatsfeature Klage.
Als eine der Kernbegründungen für die Notwendigkeit der Einführung einer digitalen Kontaktnachverfolgung geben die TH Wildau und die BTU Cottbus auf Ihren Webseiten an, innerhalb von 24 Stunden (auf Anfrage des Gesundheitsamtes) Daten liefern zu müssen.
Spoiler: Eine solche verpflichtende Frist gibt es nicht. 😮
Im Rahmen des Forschungsprojektes MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de wollten wir auch von dieser Hochschule wissen, ob diese Deauthentication Pakete gegen andere WLAN Nutzer einsetzt.
Hier war nur mit Klage weiterzukommen.
Selbstgebaute digitale Kontaktnachverfolgung mit vielen Funktionen:
- mit RCE
- mit DDoS gegen das Gesundheitsamt
- mit Bewegungsprofil
- mit Überwachung durch andere
Kleine schlanke Lösung ohne viel Ballast:
- ohne Datensatzverschlüsselung
- ohne Backup
- ohne Versionierung
- ohne Kommunikation mit Schwachstellenmeldenden
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