Brandenburgische Hochschulen sind, wie viele andere Organisationen auch, verpflichtet die Vorgaben des Hinweisgeberschutzes umzusetzen.
Das Gesetz trat im Juli 2023 in Kraft und die brandenburgischen Hochschulen hatten Zeit bis Ende 2023 die geforderten Vorgaben umzusetzen.
Dazu zählt im Besonderen die Einrichtung einer internen Meldestelle.
Dieser Artikel stellt den Sachstand nach in Kraft treten des Gesetzes zum Schutz der Angestellten an brandenburgischen Hochschulen dar.
Keine der staatlichen Hochschulen in Brandenburg informiert ihre Studierenden oder Mitarbeitenden darüber, wie mit dem Recht der Fertigung von Kopien von Prüfungsunterlagen umzugehen ist. Keine stellt Handreichungen o.ä. zur Verfügung.
Das führt dazu, dass solche Anfragen unberechtigterweise abgelehnt werden und Studierende ihre Rechte üblicherweise aufgrund des starken Abhängigkeitsverhältnisses nicht einklagen.
Teilweise finden sich sogar übergeordnetes Recht einschränkende Angaben in den Rahmenordnungen.
Die Technische Hochschule Wildau vermittelt(e) private Mietverträge eines Wohnheims in Niederlehme an Studierende und versucht dies soweit sie kann geheim zu halten.
Unsere Recherchen ergaben außerdem, dass mindestens eine angestellte Person in höchster leitender Position Miteigentümerin des Grundstücks ist, auf dem die Immobilie steht…
Wenn sich Studierende bei Prüfungen wegen gesundheitlicher oder ähnlicher kurzfristiger Geschehnisse abmelden/entschuldigen wollen, werden je nach Hochschule ganz unterschiedliche überwiegend nicht im Voraus ermittelbare Kriterien angewandt.
Dieser Artikel versucht einen kleinen Überblick über den Stand dieser überwiegend zu Lasten der Studierenden gehenden intransparenten Situation in Deutschland zu geben.
Die Technische Hochschule Wildau und die Fachhochschule Potsdam geben auf Ihren Webseiten an eine prozentuale Energiesparvorgabe einhalten zu müssen.
Bei der TH Wildau sind 30% einzuhalten, bei der FHP 20%.
Wir haben nachgefragt und: Eine solche verpflichtende prozentuale Vorgabe gibt es nicht! Sie ist ausschließlich selbst auferlegt.
Die Technische Hochschule Wildau meinte ihr Gelände großflächig mit einer Videoüberwachung ausstatten zu müssen und die dazugehörige Dienstvereinbarung mit dem Titel “Handhabung der Videotechnik” zu tarnen, so dass es möglichst keinem großen Kreis auffällt 🤫.
Ist uns aber aufgefallen 😄.
Unsere Recherchen ergaben, dass nach Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz alle Kameras nicht mehr genutzt werden und nun lediglich “Schutzwirkung” im Rahmen einer Attrappe erzeugen.
Wir gehen damit von einer Verschwendung von mehreren zehntausend Euro Steuergeldern aus.
Auch die Hochschule Düsseldorf wurde von uns befragt, ob sie andere WLAN Signale mithilfe von Deauth-/ Deassociationpaketen stört.
Sie übermittelte eine 52 Worte “lange” Antwort in 3 Sätzen und wollte dafür den Maximalsatz von 500€ haben. Also ca. 10€ pro Wort.
Wir (mithilfe von FdS) machten Gebrauch vom Rechtsstaatsfeature Klage.
Als eine der Kernbegründungen für die Notwendigkeit der Einführung einer digitalen Kontaktnachverfolgung geben die TH Wildau und die BTU Cottbus auf Ihren Webseiten an, innerhalb von 24 Stunden (auf Anfrage des Gesundheitsamtes) Daten liefern zu müssen.
Spoiler: Eine solche verpflichtende Frist gibt es nicht. 😮
Im Rahmen des Forschungsprojektes MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de wollten wir auch von dieser Hochschule wissen, ob diese Deauthentication Pakete gegen andere WLAN Nutzer einsetzt.
Hier war nur mit Klage weiterzukommen.
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